Allparteilichkeit

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Jedes Mitglied des Patientensystems (An- und Zugehörige) wird mit gleichem Respekt behandelt. Wenn die Beziehungen konflikthaft sind, wird für keinen Partei ergriffen. Dieser Grundsatz steht der Auffassung entgegen, dass man als „Anwalt des Patienten“ dessen Wunsch entsprechen müsse – auch gegen den Widerstand der Familie.

Zusammen mit Wertneutralität und Ressourcenorientierung gehört Allparteilichkeit zur systemischen Grundhaltung.